Nutzungsvereinbarung von Cloud Software (SaaS)
Geltungsbereich
guidly UG bietet Unternehmen gegen Zahlung von Nutzungsentgelten die Möglichkeit, durch Ihre Software u.a. eine Produktberatung digital abzubilden.
Der Vertrag zusammen mit diesen vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln abschließend und ausschließlich die vertraglich zeitlich begrenzte Nutzung dieser Software in der Form des SaaS (Software as a Service). Diese SaaS-Services der guidly UG (nachfolgend als „guidly“ bezeichnet) umfassen die
(a) Überlassung der Software „guidly“ (nachfolgend als „Software“ bezeichnet) zur Nutzung über das Internet und
(b) Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von guidly.
Die Anwendung von Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Breitstellung
Guidly stellt die jeweils aktuelle Softwareversion auf einem Server bereit, welcher dem Kunden den Zugriff über das World Wide Web ermöglicht. Zu diesem Zweck richtet Guidly die Software auf einem Server ein, der für den Kunden über das Internet erreichbar ist.
Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung, welche auf der Webseite von Guidly unter www.guidly.ai eingesehen werden kann.
Die Anzahl der Zugänge und somit der Softwarenutzer (Named User) pro Kunde richtet sich nach der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarung. Der Kunde generiert selbst eine „User ID“ sowie ein Passwort, welche für den Zugriff auf die und die Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Sofern der Zugang zu Testzwecken und unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, behält sich Guidly das Recht vor, diesen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu entziehen.
Die bereitgestellten Zugangsdaten sind unverzüglich in Daten zu ändern, die ausschließlich dem Nutzer bekannt sind. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten des vorgesehenen Nutzers des Zugangs wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Der Übergabepunkt für Software und Anwendungsdaten gemäß Ziffer 4 ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem Guidly die Software betreibt.
Technische Voraussetzungen des Zugangs
Die maßgeblichen Voraussetzungen bestimmen sich nach den jeweiligen Systemvoraussetzungen, bezüglich derer sich guidly und der Kunde vor der Bereitstellung abstimmen werden. Für die Voraussetzungen der Bereitstellung sowie die notwendige Konfiguration der erforderlichen Hard- und Software (beispielsweise eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und einem zulässigen, aktuellen Browser) auf Seiten des Kunden als auch für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum, in welchem guidly die Software betreibt, bis zum Übergabepunkt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.
Einräumung von Speicherplatz
Guidly überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.
Guidly trägt die Verantwortung dafür, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
Es ist dem Kunden untersagt, diesen Speicherplatz Dritten, weder teilweise noch vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte von oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
Guidly ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen gegen Datenverlust zu treffen und den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten des Kunden zu verhindern. Zu diesem Zweck wird Guidly tägliche Datensicherungen (Backups) durchführen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Firewalls installieren.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird Guidly dem Kunden auf dessen Verlangen sämtliche Daten herausgeben, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Guidly ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Subunternehmer hinzuzuziehen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet Guidly nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
Nutzungsrechte
Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, an der Software verbleiben auch nach der Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2 und dieser Ziffer 5 bei guidly. Rechte, die dem Kunden in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich von guidly eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu. Diese Lizenzvereinbarung überträgt dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte oder Inhaberschaft an Schutzrechten oder vergleichbare Rechte an der Software.
Mit der Bereitstellung gemäß Ziffer 2 erhält der Kunde an der Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht steht jedoch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs im Falle des Verzugs oder der Nichtzahlung der fälligen Nutzungsentgelte. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
Der Kunde darf die Software ausschließlich für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Es ist dem Kunden ohne vorherige schriftliche Genehmigung von guidly untersagt, die Software über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, Dritten zugänglich zu machen oder zu überlassen, namentlich nicht zu vermieten oder zu verleihen.
Der Kunde darf die Software nur insoweit vervielfältigen, als dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von guidly, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie beispielsweise Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
Ein zu Testzwecken bereitgestellter Zugang darf nicht für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke verwendet werden.
Der Kunde darf die Software nicht für gesetzeswidrige oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwenden und sie nicht missbräuchlich zum Schaden von guidly oder deren anderen Kunden einsetzen. Dies beinhaltet insbesondere die Unterlassung von Angriffen oder Lasttests, bei denen eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Software billigend in Kauf genommen wird.
Zu Testzwecken zur Verfügung gestellte Software unterliegt denselben zulässigen Nutzungsbedingungen.
Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlichem Schutz unterliegen. Der Kunde räumt guidly hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und diese insbesondere zu diesem Zweck zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
Sonstige Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Nutzung der Software ausschließlich im Rahmen der zulässigen Nutzung gemäß Ziffer 5 erfolgt und schützt diese zulässige Nutzung durch geeignete und erforderliche Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere die Nutzung jedes Zugangs nur durch eine einzelne namentlich benannte Person (Named User). Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch angemessene Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Der Kunde wird guidly unverzüglich in Textform informieren, sobald er den Verdacht hegt, dass der Zugang von nicht autorisierten Personen genutzt werden könnte.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die berechtigten Nutzer zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Der Kunde haftet guidly gegenüber für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen durch die von ihm autorisierten Nutzer.
Der Kunde hat Nutzungsbeeinträchtigungen der Software, von denen er der Ansicht ist, dass deren Behebung in der Verantwortung von guidly liegt, grundsätzlich in Textform an guidly zu melden. In der Meldung hat der Kunde die bestehende Nutzungsbeeinträchtigung möglichst konkret zu beschreiben, insbesondere die Bedingungen, unter denen sie auftritt, die Symptome und die Auswirkungen. Im Idealfall ergänzt der Kunde diese Beschreibung um aussagekräftige Bildschirmaufnahmen (Screenshots).
Der Kunde ist selbst für die Eingabe und die Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass in angemessenen Zeitabständen eigene Sicherungen (Backups) seiner Anwendungsdaten erfolgen. Die Verpflichtung zu kalendertäglichen Datensicherungen durch guidly bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierzu dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
Rechtsfolgen von Verstößen und Haftung
Guidly ist zur unverzüglichen Sperrung des Speicherplatzes berechtigt, sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte guidly hierüber in Kenntnis setzen. Guidly hat den Kunden über die Sperrung sowie den hierfür maßgeblichen Grund unverzüglich zu informieren. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Verstößt ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang gegen die zulässige Nutzung gemäß Ziffern 4 oder 5 und stellt den Verstoß nicht innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter schriftlicher Abmahnung durch guidly ab, so ist guidly zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
Für den Fall, dass Leistungen von guidly durch unberechtigte Dritte unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für die hierdurch entstandenen Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird eine etwaige Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so gewährleistet er, dass er hierzu nach den jeweils anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt guidly im Falle eines Verstoßes von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Verletzt ein Nutzer des Kunden mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang Rechte Dritter, so stellt der Kunde guidly insoweit auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Schadensersatzansprüche gegen guidly sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, guidly, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet guidly nur, sofern eine der vertragswesentlichen Pflichten durch guidly, deren gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. In diesem Fall haftet guidly nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die für den Abschluss des Vertrages maßgeblich waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
Für den Verlust von Daten haftet guidly insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit zumutbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Guidly haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch 1 guidly, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit beträgt im Jahresmittel 99,5 %, bezogen auf einen Zeitraum von vierundzwanzig Stunden täglich und sieben Tagen pro Woche. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten aufgrund von Wartungs- und Softwarepflegearbeiten, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeiten, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflussbereichs von guidly liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht erreichbar ist.
Guidly wird nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten die vom Kunden gemeldeten Mängel der Software innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
Guidly wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der üblichen Geschäftszeiten nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, führen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit, wenn dies aus technischen Gründen zwingend erforderlich ist.
Nutzungsentgelt
Das Nutzungsentgelt sowie der Nutzungsumfang (Anzahl der Nutzer und Umfang der Funktionalität) werden gesondert vertraglich vereinbart bzw. richten sich nach dem Angebot von guidly.
Sofern Monate nur anteilig in Rechnung gestellt werden, erfolgt die Berechnung für jeden Kalendertag mit 1/365 des jährlichen Nutzungsentgeltes.
Sonstige Leistungen, wie beispielsweise Anwenderunterstützung oder Schulungen, bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung und sind entsprechend separat zu vergüten.
Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind für die jeweilige vereinbarte Abrechnungsperiode im Voraus zur Zahlung fällig.
Datenschutz
Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Guidly agiert insoweit nicht als Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung, insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien der betroffenen Personen sowie die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden, gesondert in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt werden.
11. Sonstiges
Guidly ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden für eigene Marketingzwecke zu verwenden, wobei eine vorherige Abstimmung mit dem Kunden bezüglich etwaiger Zitate und anderer Inhalte erfolgt.
Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt ebenso für die Änderung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.



